Unsere Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI:

 

Sie benötigen Unterstützung im Haushalt?

Dann sind wir der richtige Partner für Sie.

Wir sind ein junges Unternehmen.
Das sich zur Aufgabe gemacht hat, Menschen mit Unterstützungsbedarf zu helfen und zu Unterstützung. Viele Menschen mit Beeinträchtigungen möchten ihren Alltag zu Hause verbringen und brauchen dafür Unterstützung. Unsere Aufgabe ist es diesen Personen ein Leben zu Hause, durch unsere Unterstützung zu ermöglichen.

Wir sind nach Landesrecht anerkannt und können mit den verschiedensten Pflegekassen abrechnen.

Wir sind Anlaufstelle und Ansprechpartner für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

– Um Angebote zur Unterstützung im Alltag” zu erhalten muss man einen Pflegegrad zwischen 1-5 besitzen.
– Bei der Antragstellung sind wir gern behilflich.
– Mit diesen Angeboten können die pflegenden Angehörigen entlastet aber auch die Pflegebedürftigen gefördert, betreut oder beaufsichtigt werden. Selbstverständlich gibt es noch wesentlich mehr Unterstützungen für die häusliche Pflege.

– Alle Menschen mit einen Pflegegrad haben einen Anspruch auf 125 €, die sie u.a. für dieses Projekt nutzen können.
– Den Gesetzestext zum Entlastungsbetrag (zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote) finden Sie im § 45b SGB XI.
– Pflegebedürftige ab PG 2 haben die Möglichkeit, 40% des Pflegesachleistungsbetrages für dieses Projekt umzuwandeln.

folgende Tätigkeiten können wir für Sie übernehmen :

  • Reinigung Ihrer Wohnung/ Haus
  • Reinigung und Bügeln Ihrer Wäsche
  • Reinigung des Hausflurs
  • den Müll rausbringen
  • Versorgung Ihrer Zimmer- und Balkonpflanzen
  • Einkauf Ihrer Lebensmittel und Getränke
  • Erledigungen ( zur Post, zur Apotheke, zum Arzt)
  • Und vieles mehr, Sprechen Sie uns an.

Unser Einsatzgebiet

Wir sind in folgenden Bereichen für Sie unterwegs

  • Stadt und Landkreis Nienburg / Weser 
  • Stadt Sulingen, Borstel und Kirchdorf

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Möchten Sie etwas mehr erfahren?
Dann rufen Sie uns unverbindlich an.
Wir sind auch per WhatsApp erreichbar.
Oder schreiben uns eine E-Mail

Kontakt 

Gerne übernehmen wir auch eine
Stundenweise Verhinderungspflege.

BÜROZEITEN
Mo. – Fr. 9:00 bis 17:00 Uhr

 

Es gibt vielfältige Finanzierungsmöglichkeiten:

  • Entlastungsbetrag (z.Z. 125,00 €) gem. § 45b SGB XI
  • Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI
  • Umwandlung Sachleistungen, Pflegegeld oder auch Private Finanzierung